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Donnerstag, 25. Februar 2016

Die Baubeginnsanzeige und ihre Tücken

Nachdem wir ja nun soweit alles baurelevante geklärt haben:

- Baugenehmigung liegt vor
- Wärmeschutznachweis liegt vor
- Hausstatik liegt vor
- Bauleiter hat sich zwischenzeitlich auch gemeldet und vorgestellt
- Stelltermin ist zumindest schonmal in Aussicht gestellt
- Mit Tiefbauer ist alles geklärt bzgl. Erdarbeiten und Bodenplatte

hapert es mal wieder an einer Kleinigkeit…

Gemäß Baugenehmigung wird gefordert, dass zusammen mit der Baubeginnsanzeige folgende Erklärung eingereicht werden soll:

"Den nachgereichten Unterlagen ist eine Erklärung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers beizufügen, dass die Bauvorlagen bezüglich ihres Planungs- und Bearbeitungsstandes übereinstimmen (§ 7 BauPrüfVO)."

Diese Erklärung habe ich nun seit Freitag täglich bei unserem Architekten angefordert aber leider bis heute nicht mal eine Antwort erhalten.
Wir möchten aber auch ungern die anderen Unterlagen schon einreichen ohne diese Erklärung. Entweder vollständig oder halt gar nicht.
Was mich aufregt ist, dass es eigentlich kein Umstand sein kann, diese Erklärung eben schriftlich abzugeben oder zumindest mal auf eine meiner Nachfragen zu reagieren.
Wir könnten schon alles seit mindestens einer Woche eingereicht haben aber es hängt mal wieder an so einer Kleinigkeit.
Das nervt!! Vor allem so kurz vor dem Ziel! :-(

Ziel ist es auf jeden Fall, die Anzeige noch diese Woche loszuschicken damit die Erarbeiten, wie geplant, Mitte März problemlos starten können!

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